Der Großteil der Gottesdienstübertragungen und -aufzeichnungen von evangelischen Gemeinden in Deutschland wird derzeit über Plattformen wie YouTube oder Facebook realisiert. Die Verbreitung von Livestreams und Videos über diese Plattformen wird hinsichtlich der GEMA-Rechte grundsätzlich durch die jeweiligen Vereinbarungen der Plattformbetreiber mit den Verwertungsgesellschaften abgegolten. Die EKD selbst ist allerdings nicht Vertragspartnerin dieser Vereinbarungen.
Die pauschal abgegoltene Nutzung von Musikwerken aus dem von der GEMA vertretenen Repertoire in Online-Gottesdiensten und vergleichbaren Formaten auf gemeindeeigenen Webseiten wurde bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Damit ist die zeitgleiche und zeitversetzte Wiedergabe von Musikwerken in Online-Gottesdiensten und Online-Andachten auf gemeindeeigenen Internetseiten weiterhin möglich, ohne dass hierfür eine individuelle Lizenzierung bei der GEMA erforderlich ist.
Zu beachten ist, dass nicht jede in Deutschland genutzte Musik durch die GEMA vertreten wird. Daher kann im Einzelfall eine gesonderte Rechteprüfung erforderlich sein. Darüber hinaus sind Filmherstellungsrechte, Leistungsschutzrechte sowie weitere Rechte Dritter nicht automatisch von den GEMA-Regelungen erfasst und gegebenenfalls gesondert einzuholen.
Wenn Ihnen YouTube mitteilt, dass möglicherweise urheberrechtlich geschütztes Material in Ihrem Video erkannt wurde, können Sie Widerspruch einlegen, sofern die Nutzung aufgrund der bestehenden Rechtevereinbarungen zulässig ist. Bei GEMA-pflichtigen Werken empfiehlt es sich, die entsprechende GEMA-Werknummer anzugeben. Ob ein Musikstück von der GEMA vertreten wird, kann über die GEMA-Repertoiresuche geprüft werden. Dabei sollten Titel, Urheber, Bearbeiter und gegebenenfalls Verlag sorgfältig abgeglichen werden.
Achtung: Möchten Sie Videos oder andere digitale Formate außerhalb der von den bestehenden Vereinbarungen erfassten Nutzungen verbreiten, beispielsweise bei Tanzveranstaltungen, Konzerten der Unterhaltungsmusik oder sonstigen nicht vom Pauschalvertrag erfassten Veranstaltungen, sind die jeweils geltenden GEMA-Lizenzierungsregelungen zu beachten. Die Vereinbarung PV/1510161200 schließt insbesondere Internetveröffentlichungen außerhalb der ausdrücklich geregelten Bereiche nicht pauschal ein.
Quellen: EKD „Rechtliche Aspekte von Online-Gottesdiensten“ (Stand der veröffentlichten Informationen für den Zeitraum bis 31.12.2026) sowie die geltende Vereinbarung PV/1510161200 zwischen EKD und GEMA.
